Die US-amerikanische International Trade Commission (ITC) hat eine von Arigna Technology Ltd. eingeleitete Untersuchung gegen BMW of North America, LLC und Bayerische Motoren Werke AG endgültig eingestellt. BMW wurde in dem Fall erfolgreich durch die IP-Rechtskanzlei Finnegan vertreten. Arigna hatte BMW vorgeworfen, zwei ihrer Halbleiterpatente zu verletzen, und wollte die Einfuhr und den Verkauf mehrerer Hybrid- und Elektrofahrzeuge von BMW in die Vereinigten Staaten untersagen lassen.
In Bezug auf eines der geltend gemachten Patente ließ Arigna seine Ansprüche gegen BMW fallen, da die betreffenden Geräte nicht in BMW-Fahrzeugen verwendet wurden. Mit Blick auf das zweite geltend gemachte Patent legte Finnegan während einer fünftägigen Beweisanhörung im April 2022 dem Verwaltungsrichter (Administrative Law Judge, ALJ) die Einwendungen von BMW zur Nichtverletzung und Ungültigkeit vor. Der ALJ stimmte BMW in den wesentlichen Punkten zu. In seiner Entscheidung stellte er fest, dass kein Verstoß gegen die einschlägige Section 337 vorliegt und dass sämtliche gegen BMW geltend gemachten Ansprüche unzulässig sind.
In ihrer endgültigen Entscheidung vom 7. Dezember 2022 bestätigte die ITC die Entscheidung des ALJ. Infolgedessen wird die gesamte Palette der kraftstoffsparenden Modelle von BMW weiterhin in den Vereinigten Staaten zum Kauf angeboten werden.
Lionel Lavenue, Partner bei Finnegan, kommentiert: „Das Finnegan Team ist stolz darauf, an diesem richtigen und erfolgreichen Ergebnis für BMW mitgearbeitet zu haben.“
In die erfolgreiche Vertretung von BMW war auch das erst im Januar 2022 eröffnete Münchner Büro von Finnegan eingebunden. Das Team unterstützte u.a. dabei, Zeugenaussagen, wie im ITC-Verfahren angeordnet, zusammenzustellen und vorzubereiten.
Verfahrenshinweis:
“In the Matter of Certain Power Inverters and Converters, Vehicles Containing the Same, and Components of There”, 337-TA-1267, ITC, Richter Bhattacharyya
Über Finnegan
Finnegan, Henderson, Farabow, Garrett & Dunner, LLP ist mit über 340 Professionals eine der größten IP-Kanzleien der Welt. Von ihren Büros in Atlanta, Boston, London, München, Palo Alto, Reston, Seoul, Shanghai, Taipeh, Tokio und Washington, DC aus berät und vertritt die Kanzlei zu allen Aspekten des Patent-, Marken- und Urheberrechts. Finnegan unterstützt Mandanten zudem bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Werbung, Geschäftsgeheimnissen, Internet, E-Commerce, Kartellen und unlauterem Wettbewerb. Weitere Informationen unter www.finnegan.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter.
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